Die Städte verlieren in dessen Folge
-> die Stadtgüter und ihre sonstigen Besitzungen (Kamenz neben seinem Grundbesitz die Ratsdörfer Baselitz, Bernbruch, Biehla, Gelenau, Straßgräbchen und Wiesa)
-> sämtliche Privilegien, u. a. die Marktrechte, was hohe Einnahmeverluste mit sich bringt
-> ihre Waffen, Geschütze und Munition und
-> ihre Gerichtsbarkeit - zuständig werden ein königlicher Richter und das königliche Gericht in Prag
Außerdem wird ihnen eine Strafe von 100 000 Gulden auferlegt. (Kamenz zahlt anteilmäßig 5 000 Gulden). Eine neue Abgabe, das Biergeld, wird eingeführt. Die Stadträte werden ihres Amtes enthoben und die freie Ratskür geht verloren. Der Vorrat wird abgeschafft und die Handwerkerzünfte werden aufgelöst, womit das städtische Monopol der handwerklichen Produktion bricht.
Im August werden von jeder Stadt die Hälfte aller Ratsmitglieder (für Kamenz auch A. Günther) und jeweils sechs Mitglieder der Gemeinde vor den Richterstuhl nach Prag zitiert. Ihre Bitte, Gnade walten zu lassen, ist vergebens. Es folgt ein hartes Strafgericht, das die Städte macht- und schutzlos werden lässt. Zudem werden ihre Vertreter 40 Tage bei Wasser und Brot in Prag eingekerkert. König Ferdinand vergibt im Oktober der Stadt Kamenz ihr Verhalten im Schmalkaldischen Krieg, nimmt sie wieder als königliches Kammergut in seinen Schutz und Schirm und stellt ihren guten Glimpf wieder her.
Weiterhin gibt er der Stadt Kamenz nach dem Pönfall einige Briefe und Rechte zurück, behält sich aber die Einflussnahme auf die Ratswahl und die Gerichtsbarkeit vor. Rechtsbelehrungen sind auch künftig nur in Prag einzuholen.
Im Jahr 1562 erhalten die Sechsstädte und mit ihnen Kamenz die durch den Pönfall entzogene hohe und niedere Gerichtsbarkeit wieder übertragen.
Quelle
Städtische Sammlungen Kamenz Stadtgeschichte im Malzhaus