Der erste Landtag der Stände der Oberlausitz unter sächsischer Pfandherrschaft findet im Kamenzer Rathaus statt.
Im "Goldenen Hirsch" übernachtet der Sächsische Kurfürst Johann Georg I. während des Landtags.
Man zog ihm entgegen, überreicht ihm die Stadtschlüssel und geleitete ihn unter dem Geläut der Glocken in die Stadt.
Die sächsischen Landstände waren die Vertretung der Stände gegenüber dem jeweiligen Monarchen im wettinischen Kurfürstentum Sachsen bzw. ab 1806 im Königreich Sachsen. Die Ständeversammlung wurde 1438 formalisiert, ihre Tagungen wurden auch Landtag genannt. Die Oberlausitz, die ab 1635 von den sächsischen Herrschern in Personalunion regiert wurde, behielt bis 1831 ihre eigenen Landstände.
Bei einer Pfandherrschaft lieh ein meist niederadeliger Gläubiger einem höher stehenden Fürsten oder Lehensherrn Geld und erhielt dafür eine Pfandsicherheit in Form einer Herrschaft (Territorium) zur Nutzung. Die Nutzung umfasste Rechte und Einkünfte wie Steuern, Zölle, Waldnutzungs-, Jagdund
Fischereirechte usw..
