Kusächsisches Wappen an der Orgelempore

1636

Sächsischer Kurfürst Johann Georg I. wird Landesherr

Durch den Prager Frieden zwischen dem Kaiser Ferdinand II. und der protestantischen Reichstände ging die Oberlausitz und die Niederlausitz als Lehn unter der Herrschaft des Kurfürsten von Sachsen an Sachsen, der damit Markgraf der Oberlausitz wurde. Die Oberlausitzer Verfassung blieb bis Anfang des 19. Jahrhunderts bewahrt. Mit allen in Sachsen erlassenen Gesetzen befassten sich die Stände der Oberlausitz um sie in gültiges Recht zu überführen.
Vor seinem Einsatz für die Sache des Kaisers hatte sich der sächsische Kurfürst Johann Georg I. die Oberlausitz als Pfand für seine Kriegsausgaben übergeben lassen. Der böhmische König sah sich außerstande seine Kriegsschulden mit Sachsen zu begleichen.

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