1755

Für Verwandtenmörder, insbesondere Kindsmörderinnen stand die Todesstrafe durch Sackung. Dazu steckte man den Verurteilten mit einem Hahn, einer Schlange, einer Katze und einem Hund in einen Sack und ertränkte ihn. Dieses Urteil traf 1755 auch Catharina Lorenz aus Bernbruch, die ihr neugeborenes Kind getötet hatte, wofür sie in der Schwemme ertränkt wurde. Die Schwemme befand...weiterlesen

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