1753

"Die im Vorjahr ausgebrochene Viehseuche breitete sich 1753 weiter aus, so dass in fast allen Landesteilen ein mehr oder minder starkes Rindersterben auftrat. Der sächsische Landesherr (König August Friedrich III) sah sich deshalb genötigt, in einer Generalverordnung  nochmals auf die bereits 1712, 1716, 1724, 1732, 1745 und 1746 erlassenen einschlägigen Verordnungen zu dringen. Gleichzeitig wurde...

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